Energierecht

Energieprojekte rechtssicher gestalten. Transformation erfolgreich umsetzen.

Der Energiesektor ist hochgradig reguliert und zugleich von tiefgreifenden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen geprägt. Die Zahl energierechtlicher Streitigkeiten sowie behördlich eingeleiteter Verwaltungsstrafverfahren – insbesondere im Zusammenhang mit REMIT – nimmt kontinuierlich zu. Gleichzeitig stehen niedrige Energiepreise und kurze Vertragsbindungen zunehmend im Spannungsfeld mit dem Erfordernis langfristiger Versorgungssicherheit. Klimaschutzziele müssen erreicht, die Energiewende rechtlich und wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden. Neue Vertragsmodelle sind erforderlich, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Energiespezifische Rechtsberatung erfordert daher neben fundierten zivil‑, gesellschafts‑ und öffentlich‑rechtlichen Kenntnissen insbesondere technisches Verständnis, regulatorische Erfahrung und Marktkenntnis. Unser Team verfügt über langjährige einschlägige Branchenerfahrung, insbesondere Thomas Starlinger, der umfassende Expertise aus Industrie‑ und Beratungspraxis einbringt. Eine besondere Stärke unserer Beratung liegt in der Verknüpfung energierechtlicher Expertise mit wettbewerbs‑ und europarechtlichem Know‑how.

 

Wir unterstützen

Unternehmen, Energieversorger:innen, Netzbetreiber,:innen, Projektentwickler:innen, Investor:innen sowie öffentliche und private Marktteilnehmer:innen bei der rechtssicheren Gestaltung, Umsetzung und Durchsetzung energiewirtschaftlicher Projekte und Geschäftsmodelle – national wie europäisch.

 

Beratungsfelder

  • Beratung zur Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben im Elektrizitäts‑ und Gaswirtschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Trading‑, Netzzugangs‑, Erdgasspeicher‑ sowie Energie‑ und Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements)
  • Konzeption und Gestaltung von Vertragsmodellen für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien sowie dezentraler Energieerzeugung und ‑speicherung (z. B. Contracting‑Modelle), einschließlich Beratung zu Förderungen
  • Gründungs‑ und Strukturierungsberatung bei Erneuerbaren‑Energie‑Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sowie Errichtungsberatung bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
  • Vertretung gegenüber der Regulierungsbehörde E‑Control
  • Führung von Gerichts‑ und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Trading‑, Netzzugangs‑, Erdgasspeicher‑ sowie Energielieferverträgen (inkl. Preisrevisionen)
  • Vertretung in energiewirtschaftlichen Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere in REMIT‑Verfahren
  • Begleitung von Transaktionen im Energiesektor, einschließlich Legal Due Diligence
  • Unterstützung bei Begutachtungsverfahren von Gesetzesentwürfen auf nationaler und europäischer Ebene

Persönliche Beratung

Sie möchten ein Thema einordnen oder ein konkretes Projekt besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir verbinden rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Perspektiven zu einer tragfähigen Lösung.