Europa- und Beihilfenrecht

Unternehmerische Freiheit europaweit sichern. Risiken frühzeitig steuern.

Europarecht ist aus dem modernen Wirtschaftsrecht nicht mehr wegzudenken. Auch wenn es häufig im Hintergrund wirkt, prägt es nahezu alle zentralen unternehmerischen Entscheidungen – vom Wettbewerbs‑ und Kartellrecht über die Freizügigkeiten des Binnenmarkts und die Regulierung ganzer Branchen bis hin zu Arbeits‑ und Verbraucherrecht. In der Praxis werden europarechtliche Vorgaben jedoch oft ausschließlich aus nationaler Perspektive interpretiert. Dadurch wird ein restriktiver Status quo vielfach akzeptiert, obwohl europarechtlich weitergehende Handlungsspielräume bestehen.

Wir analysieren europäische Rechtsfragen konsequent aus einer genuin europäischen Perspektive. Ziel unserer Beratung ist es, für unsere Mandant:innen das zentrale Versprechen der Europäischen Union nutzbar zu machen: einen einheitlichen Binnenmarkt, in dem unternehmerische Freiheit nicht an nationalen Grenzen endet. Wir unterstützen Unternehmen dabei, europarechtliche Spielräume zu erkennen, rechtssicher zu nutzen und sich gegen unzulässige nationale Beschränkungen zur Wehr zu setzen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im europäischen Beihilfenrecht. Insbesondere bei Verträgen mit öffentlichen Unternehmen oder der Inanspruchnahme staatlicher Förderungen bestehen erhebliche Risiken durch das Verbot unzulässiger staatlicher Beihilfen. Wir minimieren diese Risiken durch frühzeitige Beratung und eine beihilferechtskonforme Strukturierung. Kommt es zu Verstößen gegen Beihilferegelungen, vertreten wir unsere Mandant:innen gegenüber nationalen und europäischen Institutionen und setzen faire Wettbewerbsbedingungen durch.

 

Wir unterstützen

Unternehmen, Konzerne, Investor:innen sowie öffentliche und private Marktteilnehmer:innen bei der europarechtlich fundierten Gestaltung von Geschäftsmodellen, Verträgen und staatlichen Maßnahmen – präventiv, strategisch und im streitigen Verfahren auf europäischer Ebene.

 

Beratungsfelder

  • Analyse nationalen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem Europäischen Recht
  • Verteidigung der unternehmerischen Freiheit gegen unrechtmäßige nationale Beschränkungen
  • Prüfung staatlicher Maßnahmen auf Verstöße gegen das europäische Beihilfenverbot
  • Unterstützung bei der beihilferechtskonformen Gestaltung öffentlicher Aufträge und Fördermaßnahmen
  • Beschwerden bei der Europäischen Kommission und der EFTA‑Überwachungsbehörde (ESA)
  • Prozessvertretung in Direktklage‑ und Vorabentscheidungsverfahren vor den europäischen Gerichten in Luxemburg

Persönliche Beratung

Sie möchten ein Thema einordnen oder ein konkretes Projekt besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir verbinden rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Perspektiven zu einer tragfähigen Lösung.