Corporate | M&A & Corporate Governance

Unternehmen strategisch strukturieren. Verantwortung rechtssicher gestalten.

Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen prägen Unternehmen nachhaltig – von der Gründung über Wachstum und Umstrukturierung bis hin zu Nachfolge, Transaktionen oder Konfliktsituationen. Gleichzeitig sind Unternehmen, Organe und Eigentümer:innen mit steigenden regulatorischen Anforderungen, zunehmender Haftungsexponierung und wachsenden Governance‑Erwartungen konfrontiert. Eine vorausschauende, rechtssichere Strukturierung ist daher wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Unternehmensführung.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Corporate / M&A und Corporate Governance umfasst die umfassende Beratung in allen Fragen des Gesellschafts‑ und Unternehmensrechts. Dazu zählen die Gründung und Strukturierung von Gesellschaften, die Gestaltung, Änderung und Auslegung von Satzungen, Gesellschafts‑ und Syndikatsverträgen sowie Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Wir begleiten Haupt‑ und Generalversammlungen börsennotierter wie nicht börsennotierter Gesellschaften, beraten zu Organ‑Interessenkonflikten, kapitalmarktrechtlichen Informations‑ und Transparenzpflichten sowie zur Strukturierung und Anpassung von Beteiligungs‑ und Aktienoptionsprogrammen. Darüber hinaus vertreten wir Mandant:innen in streitigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Haftung von Geschäftsleitungs‑ und Aufsichtsorganen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Unternehmensübernahmen, Zusammenschlüssen und Joint Ventures auf nationaler und internationaler Ebene. Unser Team hat in langjähriger Praxis zahlreiche bedeutende Transaktionen vorbereitet, begleitet und rechtlich umgesetzt. Bei grenzüberschreitenden oder besonders komplexen Projekten greifen wir auf ein etabliertes Netzwerk anerkannter internationaler Expert:innen zurück. Darüber hinaus beraten wir Start‑ups, Familienunternehmen und börsennotierte Gesellschaften bei Strukturänderungen – etwa bei Ausgliederungen oder Umgründungen – einschließlich der damit verbundenen arbeits‑, zivil‑ und kapitalmarktrechtlichen Folgefragen.

Unsere Beratung stützt sich nicht nur auf langjährige praktische Erfahrung, sondern auch auf wissenschaftliche Exzellenz, dokumentiert durch zahlreiche einschlägige Publikationen, Monografien, Beiträge zu führenden Handbüchern des Gesellschaftsrechts sowie regelmäßige Vortrags‑ und Lehrtätigkeit. Das Verfassen von Rechtsgutachten ist daher integraler Bestandteil unserer laufenden Beratung.

 

Wir unterstützen

Start‑ups, Familienunternehmen, Konzerne, börsennotierte Gesellschaften, Investor:innen, Stifter:innen sowie Organmitglieder bei der rechtssicheren Strukturierung, Führung und Weiterentwicklung von Unternehmen – strategisch, transaktionsbegleitend und im Konfliktfall.

 

Beratungsfelder

  • Gestaltung und Änderung von Satzungen, Gesellschafts‑ und Syndikatsverträgen sowie Geschäftsordnungen
  • Betreuung von Haupt‑ und Generalversammlungen
  • Beratung zu kapitalmarktrechtlichen Informations‑ und Transparenzpflichten
  • Corporate‑Governance‑Fragestellungen, insbesondere Organ‑Interessenkonflikte, Related‑Party‑Transactions, Zuständigkeitsabgrenzungen und Aktienoptionsprogramme
  • Privatstiftungs‑Governance, einschließlich Konflikten zwischen Begünstigten, Stifter:innen, Stiftungsvorstand und Beirat
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Haftung von Gesellschaftsorganen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat)
  • Gesellschafts‑, arbeits‑, zivil‑ und kapitalmarktrechtliche Begleitung interner Untersuchungen
  • Verfassen von Rechtsgutachten zu gesellschafts‑ und unternehmensrechtlichen Fragestellungen
  • Verschmelzungen, Spaltungen, Umgründungen und sonstige Restrukturierungen
  • Legal Due Diligence im Rahmen von Transaktionen

Persönliche Beratung

Sie möchten ein Thema einordnen oder ein konkretes Projekt besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir verbinden rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Perspektiven zu einer tragfähigen Lösung.