Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestalten. Wandel souverän steuern.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen zählen zu den sensibelsten und zugleich komplexesten Themen der Unternehmenspraxis. Sie sind geprägt von einem engen Zusammenspiel aus individuellem und kollektivem Arbeitsrecht, Sozial‑ und Steuerrecht, unionsrechtlichen Vorgaben sowie zunehmenden Anforderungen an Compliance, Datenschutz und Mitbestimmung. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor tiefgreifenden Veränderungen – etwa durch Restrukturierungen, Betriebsübergänge, Internationalisierung oder neue Arbeits‑ und Vergütungsmodelle.
Wir beraten nationale und internationale Unternehmen umfassend im Arbeits‑ und Sozialrecht, einschließlich einschlägiger lohnsteuerrechtlicher Fragestellungen. Unser Leistungsspektrum reicht vom klassischen Vertragsarbeitsrecht über Betriebsvereinbarungs‑ und Kollektivvertragsrecht, Arbeitszeit‑ und Arbeitnehmerschutzrecht, Datenschutz‑Arbeitsrecht sowie betriebliche Altersversorgung bis hin zum öffentlichen Dienst‑ und Medizinrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf der arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmensgründungen, Restrukturierungen, Redimensionierungen sowie der Schließung oder Verlegung von Betrieben. Betriebsübergänge – auch grenzüberschreitende – bilden dabei einen regelmäßigen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Arbeitsrecht ist heute vielfach europarechtlich überlagert. Wir beraten unsere Mandant:innen umfassend zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Unionsrechtsbezug, etwa im Zusammenhang mit Entsendungen, Arbeitnehmerfreizügigkeit oder dem Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz. Dabei sichern wir sowohl die diskriminierungsfreie Gestaltung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen als auch die rechtssichere Ausgestaltung atypischer Beschäftigungsmodelle. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandant:innen auch in Verwaltungs‑ und Gerichtsverfahren sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche auf nationaler und europäischer Ebene.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung interner Untersuchungen zu möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen oder Führungskräften. Hier arbeiten wir regelmäßig mit Forensik‑Expert:innen zusammen und beraten sowohl präventiv als auch im Anlassfall. Zudem unterstützen wir unsere Mandant:innen bei Verhandlungen mit Betriebsräten, bei der Gestaltung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen, Kollektivverträgen und Sozialplänen sowie bei komplexen Fragen der Mitbestimmung und Organentsendung.
Wir unterstützen
Nationale und internationale Unternehmen, insbesondere Banken, Industrie‑ und Dienstleistungsunternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Führungskräfte und Organmitglieder bei der rechtssicheren Gestaltung, Umsetzung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen – strategisch, operativ und im Streitfall.
Beratungsfelder
- Kollektives und individuelles Arbeitsrecht
- Betriebliche Umstrukturierungen und Betriebsübergänge
- Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Manager‑Anstellungsverträge und variable Vergütungsmodelle für Führungskräfte
- Gestaltung und Anpassung von Arbeitszeitmodellen
- Betriebliche Altersvorsorgemodelle und Pensionskassenrecht
- Datenschutz‑Arbeitsrecht
- Interne Untersuchungen: Prävention, Aufdeckung und rechtliche Bewertung von Mitarbeiter‑Fehlverhalten inkl. Whistleblowing
- Gestaltung und Abänderung von Betriebsvereinbarungen
- Kollektivvertragsrechtliche Spezialthemen
- Grenzüberschreitender Personaleinsatz und Immigration
- Lohn‑ und Sozialdumping
- Vertretung in Verfahren vor nationalen und internationalen Gerichten sowie Verwaltungsbehörden
Persönliche Beratung
Sie möchten ein Thema einordnen oder ein konkretes Projekt besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir verbinden rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Perspektiven zu einer tragfähigen Lösung.